Geheimbuchführung

Geheimbuchführung
Geheimbuchführung,
 
ausgegliederter Teil der Buchführung, der wegen der besonderen Anforderungen an die Geheimhaltung der dort erfassten Geschäftsvorfälle (z. B. Eigenkapital. Darlehen, Entnahmen, Ertragslage) vom Unternehmer selbst oder durch eine besonders vertrauenswürdige Person geführt wird. Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Geheimbuchführung ist ihre systematische Verknüpfung mit der »offenen« Buchführung über ein Konto, dessen Spiegelbild dort als »Geheimkonto« geführt wird. Die Geheimbuchführung ist Abschlussprüfern und Prüfern der Finanzbehörde vorzulegen.

Universal-Lexikon. 2012.

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